Bitte verwenden Sie immer das Antragsobjekt für die Erteilung einer erstmaligen waffenrechtlichen Erlaubnis. Dieses finden Sie sowohl über den Navigatoreintrag „Erstmaliger Antrag“ als auch unter dem betroffenen Navigatorpunkt wie z.B.: „Waffenbesitzkarten“. Bei korrekter Vorgehensweise muss die Meldung “Es handelt sich um einen Antrag für eine Erlaubnis. Möchten Sie den Antrag bearbeiten oder die Erlaubnis erteilen?” dargestellt werden.
Hinweis: Klicken Sie nicht, wie gewohnt bei einer Erlaubnis-Neuausstellung, doppelt im linken Bereich des Navigators auf den gewünschten Erlaubnistyp. Hiermit erzeugen Sie ein neues Erlaubnisobjekt neben dem bestehenden Antrag in der Datenbank des NWR.