Warum verbleibt ein erstmaliger Antrag nach Erlaubniserteilung im Status “Antrag gestellt”?

Bitte verwenden Sie immer das Antragsobjekt für die Erteilung einer erstmaligen waffenrechtlichen Erlaubnis. Dieses finden Sie sowohl über den Navigatoreintrag „Erstmaliger Antrag“ als auch unter dem betroffenen Navigatorpunkt wie z.B.: „Waffenbesitzkarten“. Bei korrekter Vorgehensweise muss die Meldung “Es handelt sich um einen Antrag für eine Erlaubnis. Möchten Sie den Antrag bearbeiten oder die Erlaubnis erteilen?” dargestellt werden.

Hinweis: Klicken Sie nicht, wie gewohnt bei einer Erlaubnis-Neuausstellung, doppelt im linken Bereich des Navigators auf den gewünschten Erlaubnistyp. Hiermit erzeugen Sie ein neues Erlaubnisobjekt neben dem bestehenden Antrag in der Datenbank des NWR.

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