Die im Oktober 2024 in Kraft getretene Änderung des Waffengesetzes (WaffG 2024) brachte einige Neuerungen mit sich. Insbesondere die verstärkten Anforderungen an die behördliche Prüfung von Personen stehen weiter bei uns im Fokus.
Um Ihnen eine möglichst einfache Umsetzung der neuen Prüfpflichten zu ermöglichen, haben wir unsere Schnittstelle zur Überprüfung von Personen beim Zollkriminalamt und bei der Bundespolizei weiterentwickelt. Mit den neuesten Erweiterungen wird der Prozess effizienter und transparenter.
Konkret ermöglichen diese neuen Funktionen:
- Die Möglichkeit, automatisierte Rückmeldungen über den Status einer Anfrage direkt in das Kundensystem zu integrieren.
- Eine verbesserte Benutzeroberfläche für eine intuitivere Bedienung und schnellere Handhabung.
Expertentermin zur Vorstellung der Neuerungen
Um Ihnen eine detaillierte Einführung in die Neuerungen zu geben und einen Ausblick auf künftige Entwicklungen zu bieten, laden wir Sie herzlich zu unserem Expertentermin am 26.03.2025 um 11:00 Uhr ein. Hier gehen unsere Fachleute auf alle relevanten Anpassungen ein und beantworten Ihre Fragen. Dabei werden wir insbesondere die zukünftige Nutzung von OSiP, für eine vereinheitlichte Abfrage der Landeskriminalämter und weiteren Stellen, sowie die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt näher erläutern.