Wie kann die Bereinigung noch nicht in ein Waffenteilobjekt transferierter Waffen abgeschlossen werden?

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In Bezug auf das Schreiben mit dem Betreff “Transfer Waffenteile nach XWaffe.1.5 – Restarbeiten”, welches in der vergangenen Woche durch die Innenministerien der Länder an die zuständigen Waffenbehörden übermittelt wurde, möchten wir Ihnen nachfolgend die notwendigen Schritte aufzeigen, die zur abschließenden Bereinigung des Waffenteilfeldes in der Condition Waffenverwaltung notwendig sind.

Öffnen Sie bitte die durch das IM bereitgestellte Excelliste und kopieren Sie nach Möglichkeit absteigend die erste dort aufgeführte NWR ID.

Klicken Sie nun in der oberen Menüleiste der Condition Waffenverwaltung auf die Schaltfläche [Suche].

Wählen Sie im Bereich “Suchprofil” die Kombination “Person/Waffe” aus.

Fügen Sie im Abschnitt “Waffenkriterien” die kopierte NWR ID der Waffe im Feld “NwrId” ein und klicken Sie auf [Suchen].

Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den im Suchergebnis erscheinenden Waffeneintrag und wählen Sie “Waffe anzeigen” aus.

Ändern Sie das Feld “Waffenteil” der Waffe auf den Wert “nicht relevant“. Wechseln Sie dann auf den Reiter “Status, Erwerb und Abgabe” und passen Sie den Status der Waffe auf den Wert “inaktiv, transferiert in neues Objekt an“. Wenn Sie weiterhin für das Waffenteil zuständig sind, setzen Sie auch die “Laufende Nummer” auf den Wert “0“, damit an dieser Position später ein neues Waffenteilobjekt angelegt werden kann. Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche [Korrektur speichern].

Hinweis: Sofern im Feld Waffenteil der Wert “Narkosewaffe” oder “Schallabsorberwaffe” hinterlegt ist, übertragen Sie diesen bitte in das Feld “Waffentechnische Ausführung“.

Prüfen Sie bitte abschließend auf der Waffenbesitzkarte, ob dieselbe Waffe mit einer T-Nummer existiert. Sollte dies nicht der Fall sein, legen Sie ein entsprechendes Waffenteilobjekt im NWR an. Verwenden Sie hierzu die Schaltfläche [Hinzufügen] auf der WBK.

Hinweis: Legen Sie das neue Waffenteil bitte nur an, wenn die bisher nicht bereinigte Waffe sich noch in Ihrer Zuständigkeit befindet. Sofern die Waffe bereits in eine andere Zuständigkeit verkauft wurde, hat die dort ansässige Behörde bereits ein Waffenteilobjekt für die Waffe erzeugt bzw. neu im NWR angelegt.

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