Wie kann eine fehlerhafte Waffeneintragung/-überlassung rückgängig gemacht werden?

Newsletter Oktober 2019

Erwerbs- und Überlassungsaktivitäten können innerhalb einer 7-Tages-Frist im NWR storniert werden.

Beispiele:

  • Die falsche Waffe wurde auf einer WBK eingetragen.
  • Eine Waffe wurde an den falschen Erwerber überlassen.

Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass eine Stornomeldung nur vom NWR akzeptiert wird, wenn die Waffe nicht noch einmal korrigiert wurde, z.B. durch Änderung des Kalibers.

Um eine Aktivität zu stornieren, rufen Sie die Waffenmaske auf und wechseln dort auf den Reiter “Aktivitäten”. Klicken Sie den jüngsten Listeneintrag mit der rechten Maustaste an und wählen Sie dann den Menüeintrag “Aktivität stornieren” aus.

Merke: Die Stornierung ist nur innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen möglich!

Nach Ablauf der 7-Tages-Frist kann der Vorgang nur mittels einer neuen Aktivität in der Waffenverwaltung korrigiert werden.

Fall 1: Es wurde ein falscher Erwerber hinterlegt

Markieren Sie die bereits auf der WBK durchgestrichen dargestellte Waffe und klicken Sie erneut auf den Button [Überlassen].
Überlassen Sie die Waffe an den richtigen Erwerber und speichern Sie ihre Eingaben mit [OK].

Fall 2: Es wurde der falsche Überlasser eingetragen, z.B. bei Waffen von einem Händler.

Klicken Sie auf die Schaltfläche [Hinzufügen] und tragen Sie die Waffe erneut auf der Waffenbesitzkarte ein. Suchen Sie die Waffe dabei aber nicht mehr beim Vorbesitzer, sondern beim aktuellen Inhaber im Nationalen Waffenregister. Alternativ verwenden Sie die NWR ID der Waffe für den erneuten Eintragungsvorgang.

Da sich die Waffe nach dem Erzeugen einer erneuten Erwerbsaktivität nun doppelt auf Ihrer Erlaubnis befindet, muss der fehlerhafte Eintrag über die Schaltfläche [Löschen] von der Erlaubnis entfernt werden.

Merke: Löschen Sie die Waffe keinesfalls bevor Sie den neuen/doppelten Eintrag der Waffe auf der Erlaubnis vorgenommen haben. Andernfalls wird die Waffe auch im NWR unwiederbringlich entfernt!

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