Alle im NWR befindlichen Waffen, welche in Ihrem Datenbestand in Bezug auf die Erwerber-/Überlasserdaten fehlerhaft erfasst wurden, z.B. wurde ein falscher Überlasser angegeben, können nachträglich mit Hilfe einer “Erwerbsaktivität” korrigiert werden. Auch eine bereits weiterüberlassene Waffe kann hierdurch ohne einen Zuständigkeitswechsel im NWR ausschließlich in Ihrem Datenbestand überarbeitet werden.
Öffnen Sie hierzu bitte die betroffene Waffenbesitzkarte und klicken Sie dann auf die Schaltfläche [Hinzufügen] – “Waffe/Waffenteil hinzufügen”.
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Suchen Sie die Waffe wie gewohnt über das Feld “Waffe/Waffenteil” innerhalb der Erwerbsaktivität. Passen Sie, wenn nötig, das Datenfeld “Überlasser” an, da dieses immer mit dem aktuellen Besitzer der Waffe vorbelegt wird.
Wichtig: Setzen Sie einen Haken bei “Waffe wurde bei Meldung bereits weiterüberlassen.” Nur so können Sie den Zuständigkeitswechsel der Waffe im NWR überspringen. Die Waffe verbleibt im NWR auf der waffenrechtlichen Erlaubnis es aktuellen Inhabers.
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In der nachfolgenden Maske können Sie neben den Überlasserdaten auch die Daten des neuen Erwerbers der Waffe hinterlegen. Dies ist notwendig, wenn eine bereits überlassene Waffe vollständig auf einer WBK nacherfasst werden soll, ohne diese über das NWR in Ihre Zuständigkeit zu übertragen.
Beispiel:
Person A erwirbt eine Waffe und überlässt diese nach 7 Tagen an Person B. Die Erwerbsmeldung von Person A erfolgt erst nach Überlassung der Waffe an Person B. Die zuständige Behörde für Person B hat die Waffe aber bereits über das NWR auf einer WBK eingetragen.
Wenn Sie ausschließlich den Erwerb der Waffe nachtragen/korrigieren möchten, kann die Maske auch über den Button [Abbrechen ] beendet werden.
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Überprüfen Sie abschließend, ob die von Ihnen erfolgte Datenkorrektur/Nacherfassung wie gewünscht nur im lokalen Datenbestand erfolgt ist. Hierzu öffnen Sie den Waffendatensatz auf der Waffenbesitzkarte und wechseln auf den Reiter “Waffenhistorie”.
Vergleichen Sie nun die “ErlaubnisID” mit der NWR ID innerhalb der Titelleiste der geöffneten Waffenbesitzkarte. Diese sollten sich in dem hier beschriebenen Erfassungsszenario unterscheiden – wenn die Waffe bereits weiterüberlassen wurde.
Merke: Wurde lediglich der Überlasser der Waffe korrigiert, muss die NWR ID des jüngsten Eintrages aus der Waffenhistorie mit der NWR ID in der Titelleiste der waffenrechtlichen Erlaubnis übereinstimmen.