Die Zerlege-Funktion in der Waffenverwaltung ist bis zur Aufnahme der Hersteller und Händler im Dezember 2019 deaktiviert.
Darüber hinaus kann eine “komplette Waffe” nur zerlegt werden, wenn zu dieser bereits entsprechende Waffenteile im NWR erfasst und in der Waffe verbaut wurden.
Weiterführende Informationen zum Thema “Modulare Waffen” finden Sie auf der Internetseite der Fachlichen Leitstelle des NWR
https://nwr-fl.de/erfassung-von-modularen-waffen-im-neuen-datenmodell.html